Zivilprozessordnung§ 319 Berichtigung des Urteils (1) Schreibfehler, Rechnungsfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die in dem Urteil vorkommen, sind jederzeit... (2) Der Beschluss, der eine Berichtigung ausspricht, wird auf dem Urteil und den Ausfertigungen vermerkt. Erfolgt der... (3). (2) 1 Der Beschluss, der eine Berichtigung ausspricht, wird auf dem Urteil und den Ausfertigungen vermerkt. 2 Erfolgt der Berichtigungsbeschluss in der Form des § 130b, ist er in einem gesonderten elektronischen Dokument festzuhalten. 3 Das Dokument ist mit dem Urteil untrennbar zu verbinden (1) Schreibfehler, Rechnungsfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die in dem Urteil vorkommen, sind jederzeit von dem Gericht auch von Amts wegen zu berichtigen
(1) Schreibfehler, Rechnungsfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die in dem Urteil vorkommen, sind jederzeit von dem Gericht auch von Amts wegen zu berichtigen. (2) Der Beschluss, der.. § 319 wird in 3 Vorschriften zitiert (1) Schreibfehler, Rechnungsfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die in dem Urteil vorkommen, sind jederzeit von dem Gericht auch von Amts wegen zu berichtigen Berichtigung einer im Eilverfahren ergangenen Kostenentscheidung nach § 319 ZPO BGH, 17.12.2020 - I ZR 73/20 OLG Frankfurt, 05.11.2020 - 22 U 222/19 Anforderungen an die schriftliche Entscheidung des Versicherers gemäß § 115 Abs...
Es muss sich insoweit um eine offenbare Unrichtigkeit im Sinne des § 319 ZPO handeln, da überhaupt nicht erkennbar ist, warum ab dem 20.1.2003 Zinsen gezahlt werden sollten. Sollte das Gericht jedoch eine offenbare Unrichtigkeit ablehnen, wird hilfsweise die Gehörsrüge nach § 321a ZPO erhoben Nach § 319 ZPO kommt eine Berichtigung des Urteils dann in Betracht, wenn eine offenbare Unrichtigkeit vorliegt. [93] Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Parteien offenbar unrichtig bezeichnet wurden, [94] aufgrund eines Übertragungsfehlers die Namen von Kläger und Beklagten im Rubrum vertauscht wurden oder die Korrektur der Anschrift einer Partei notwendig ist
Zur Begründung wird Folgendes ausgeführt: In der Anlage wird die Ausfertigung/beglaubigte Abschrift der zu berichtigenden Entscheidung im Hinblick auf § 319 Abs. 2 ZPO beigefügt. Sollte das Gericht davon ausgehen, dass nicht § 319 ZPO, sondern § 321 ZPO einschlägig ist, wird hilfsweise die Urteilsergänzung nach § 321 ZPO beantragt nach § 319 ZPO setzt voraus, dass sich in der Entscheidung eine offensichtliche Abweichung zwischen dem vom Gericht Gewollten und der tatsächlichen Entscheidung erkennen lässt. Rz. 91 Dabei muss sich die offensichtliche Unrichtigkeit aus der Entscheidung oder deren Verkündung selbst ergeben
Juli 2008 (II ZB 40/07 []) entschieden hat, dass eine analoge Anwendung des § 319 Abs. 1 ZPO in Fällen wie dem vorliegenden, in denen es an einer offenbaren Unrichtigkeit im Sinne einer versehentlichen Abweichung des vom Gericht Erklärten von dem von ihm Gewollten fehlt, nicht in Betracht kommt Eine gemäß § 319 ZPO ausgesprochene Berichtigung des KFB hat nur dann einen Einfluss auf den Lauf der Rechtsmittelfrist, wenn die Entscheidung vor ihrer Berichtigung nicht klar genug war, um die Grundlage für die Entschließung und das weitere Handeln der Parteien und für die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts zu bilden. OLG Naumburg, Beschl. v. 04.08.2004 - 12 W 68/04 OLGR Naumburg. ZPO § 319 i.d.F. 22.12.2020. Buch 2: Verfahren im ersten Rechtszug Abschnitt 1: Verfahren vor den Landgerichten Titel 2: Urteil § 319 Berichtigung des Urteils (1) Schreibfehler, Rechnungsfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die in dem Urteil vorkommen, sind jederzeit von dem Gericht auch von Amts wegen zu berichtigen. (2) 1 Der Beschluss, der eine Berichtigung ausspricht, wird auf.
§ 319 ZPO war hier vor kurzem noch Thema. Nun hat sich der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 01.03.2016 - VIII 287/15 der Frage befasst, ob und wann ein Gericht eine Kostenentscheidung gem. § 319 ZPO ergänzend berichtigen darf, wenn diese über die Kosten der Nebenintervention keine Regelung trifft. Sachverhalt . Der VIII. Zivilsenat hatte mit Beschluss vom 20.01.2016 die. MüKoZPO/Musielak, 6. Aufl. 2020, ZPO § 319. zum Seitenanfang. Dokument; Kommentierung: § 319; Gesamtes Wer Die nachträgliche Änderung von Kostenentscheidungen im Wege der Berichtigung gem. § 319 ZPO war hier vor kurzem noch Thema. Nun hat sich der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 01.03.2016 - VIII 287/15 der Frage befasst, ob und wann ein Gericht eine Kostenentscheidung gem. § 319 ZPO ergänzend berichtigen darf, wenn diese über die Kosten der Nebenintervention keine Regelung trifft (2) 1 Die Frist beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils. 2 Der Antrag kann schon vor dem Beginn der Frist gestellt werden. 3 Die Berichtigung des Tatbestandes ist ausgeschlossen, wenn sie nicht binnen drei Monaten seit der Verkündung des Urteils beantragt wird ZPO §§ 307, 319 I, 517 Die Berichtigung eines Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit hat grds. keinen Einfluss auf Beginn und Lauf der Rechtsmittelfrist. Anders liegt es, wenn das Urteil insgesamt nicht klar genug gewesen ist, um die Grundlage für die Entscheidung über die Einlegung eines Rechtsmittels sowie für die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts zu bilden. (Leitsatz des Verfassers.
(3) Das Gericht entscheidet ohne Beweisaufnahme. Bei der Entscheidung wirken nur diejenigen Richter mit, die bei dem Urteil mitgewirkt haben. Ist ein Richter verhindert, so gibt bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung die Stimme des ältesten Richters den Ausschlag § 319 Berichtigung des Urteils § 320 Berichtigung des Tatbestandes § 321 Ergänzung des Urteils § 321a Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör § 322 Materielle Rechtskraft § 323 Abänderung von Urteilen § 323a Abänderung von Vergleichen und Urkunden § 323b Verschärfte Haftung § 324 Nachforderungsklage zur Sicherheitsleistung § 325 Subjektive Rechtskraftwirkung. Eine offenbare Unrichtigkeit im Sinne des § 319 ZPO liegt vor, wenn sie sich aus dem Zusammenhang des Urteils selbst oder aus den Vorgängen bei seiner Verkündung ergibt und ohne weiteres erkennbar ist (BGH 3. Juni 2003 - X ZB 47/02). 2. Danach war die Berichtigung vorzunehmen. Es liegt eine offenbare Unrichtigkeit vor, weil bei Erlass des Urteils längst klar war, dass die S GmbH verklagt. [Zivilprozessordnung] | BUND [ZPO]: § 319 Berichtigung des Urteils Rechtsstand: 01.01.2020 Bestellen; Hilfe; Service; Impressum; Datenschutz; AGB; Karrier
MüKoZPO | ZPO § 319 - beck-online. II. Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten ( Abs. 1) Dokumentnavigation: Vor-/Zurückblättern. Zitiervorschläge: MüKoZPO/Musielak ZPO § 319. MüKoZPO/Musielak, 6. Aufl. 2020, ZPO § 319 Eine Berichtigung nach § 319 Abs. 1 ZPO kommt hier nicht in Betracht. Zwar ist eine solche Berichtigung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich auch im Falle einer versehentlich unterbliebenen Entscheidung über die Kosten der Streithilfe möglich () Berichtigung des Urteils, § 319 ZPO Schreib- und Rechenfehler sowie ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die in dem Urteil vorkommen, können jederzeit auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen berichtigt werden. Die Entscheidung ergeht durch Beschluss, der auf dem berichtigten Urteil vermerkt wird Während eines Prozesses können sowohl auf Beklagten- als auch auf Klägerseite personelle Veränderungen eintreten. Formen der Parteiänderung sind zum einen die Auswechslung einer Partei (Parteiwechsel) und zum anderen der Beitritt eines Dritten (= Streitgenossen) auf Kläger- oder Beklagtenseite (Parteibeitritt)
§ 319 ZPO - Berichtigung des Urteils Hallo, angenommen in einem Urteil sind mehrere Schreibfehler, mehrere Beträge falsch angegeben und die Bezeichnung eines Pfandes ist nicht korrekt Art. 319 Anfechtungsobjekt. Mit Beschwerde sind anfechtbar: a. nicht berufungsfähige erstinstanzliche Endentscheide, Zwischenentscheide und Entscheide über vorsorgliche Massnahmen; b. andere erstinstanzliche Entscheide und prozessleitende Verfügungen: 1. in den vom Gesetz bestimmten Fällen § 319 Berichtigung des Urteils § 320 Berichtigung des Tatbestandes § 321 Ergänzung des Urteils § 321a Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör § 322 Materielle Rechtskraft § 323 Abänderung von Urteilen § 323a Abänderung von Vergleichen und Urkunden § 323b Verschärfte Haftun
§ 319 ZPO - (1) Schreibfehler, Rechnungsfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die in dem Urteil vorkommen, sind jederzeit von dem Gericht auch von Amts wegen zu berichtigen.(2) Der Beschluss, der eine Berichtigung ausspricht, wird auf dem Urtei.. § 319 ZPO - Berichtigung des Urteils (1) Schreibfehler, Rechnungsfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die in dem Urteil vorkommen, sind jederzeit von dem Gericht auch von Amts wegen zu berichtigen. (2) 1 Der Beschluss, der eine Berichtigung ausspricht, wird auf dem Urteil und den Ausfertigungen vermerkt. 2 Erfolgt der Berichtigungsbeschluss in der Form des § 130b, ist er in.
(Keine Berichtigung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses bei fehlerhafter Willensbildung des Gerichts) 1. Auch auf Unrichtigkeiten eines Kostenfestsetzungsbeschlusses ist § 319 ZPO anwendbar. Die Anfechtung einer Berichtigung ist auch unterhalb des Beschwerdewertes des § 567 Abs. 2 ZPO zulässig Zöller/Vollkommer ZPO vor § 322 Rn. 72 ff. Ziel dieser Klage ist, zumindest die Zwangsvollstreckung aus einem sittenwidrig erlangten Titel oder die sittenwidrige Ausnutzung eines Titels zu verhindern. Mit der Klage aus § 826 BGB wird daher nicht die Aufhebung des rechtskräftigen Urteils erreicht, sondern Schadensersatz in Form der Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus dem Titel bzw. Art. 319 ZPO - WIEDERERWÄGUNG - BESCHWERDE BGer 5A_655/2013 vom 29.10.2013 E. 2.1 Es ist fraglich, ob die Wiedererwägung unter der Herrschaft der Zivilprozessordnung überhaupt zulässig ist Gemäß § 319 Abs. 1 ZPO können Schreibfehler, Rechnungsfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die in einem Urteil vorkommen, berichtigt werden. Für unrichtige oder unvollständige Parteibezeichnungen gilt insoweit, dass eine Berichtigung möglich ist, wenn feststellbar oder erkennbar ist, wer als Partei gemeint war und Interessen Dritter durch die Berichtigung nicht berührt. (1) Wenn ein nach dem ursprünglich festgestellten oder nachträglich berichtigten Tatbestand von einer Partei geltend gemachter Haupt- oder Nebenanspruch oder wenn der Kostenpunkt bei der Endentscheidung ganz oder teilweise übergangen ist, so ist auf Antrag das Urteil durch nachträgliche Entscheidung zu ergänzen
§ 319 ZPO, Berichtigung des Urteils Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Online-Datenbanken und Software aktueller Rechts- und Wirtschaftsinformationen: Urteile, Gesetze, Fachpresseauswertung, Competitive Intelligence, Wissensmanagement für Städte und Gemeinden, Sozialversicherungsträger, Behörden und Universitäten Ein Grundurteil (§ 304 ZPO) liegt noch nicht vor, wenn eine Entscheidung zwar als Grund- und Teilurteil überschrieben ist, in der Urteilsformel aber kein Grundurteil enthalten ist und die Urteilsformel auch nicht nach § 319 ZPO vom Rechtsmittelgericht berichtigt werden kann Art. 319 ZPO - Gegen die im Endentscheid des Einzelrichters verfügte Ordnungsbusse kann Beschwerde geführt werden, auch wenn gleichzeitig Berufung gegen den Entscheid des Einzelrichters erhoben wurde Sie schreiben, eine Berichtigung des Urteils nach § 319 ZPO sei jederzeit möglich. Jederzeit bedeutet, wenn ich es richtig verstehe, dass eine Antragstellung auf Berichtigung des Urteils auch nach zwei, drei, fünf oder mehr Jahren seit der Zustellung, bzw. der Rechtskraft des Urteils möglich ist. Aber wenn dem so ist und die offenbare Unrichtigkeit (z.B. Rechenfehler) im Urteil später durch die Berichtigung behoben wird, sodass kein Schaden entsteht, für welchen Schaden denn macht. Rechtsverzögerung ist immer mit Beschwerde zu rügen (Art. 319 ZPO). Gegenstandslosigkeit. Wird das Verfahren ohne Entscheid nach Art. 241 ZPO (z.B. infolge Vergleich) erledigt, kann der Abschreibungsentscheid mit Beschwerde angefochten werden. Wird geltend gemacht, die der Abschreibung zu Grunde liegende Willenserklärung sei unwirksam (Willensmängel), ist nur die Revision möglich (Art.
Mit Beschwerde anfechtbar sind nach Art. 319 ZPO nicht berufungsfähige erstinstanzliche Endentscheide, Zwischenentscheide und Entscheide über vorsorgliche Massnahmen (lit. a), andere erstinstanzliche Entscheide und prozessleitende Verfügungen in den vom Gesetz bestimmten Fällen (lit. b Ziff. 1) oder wenn durch sie ein nicht leicht wiedergutzumachender Nachteil droht (lit b Ziff. 2) sowie. Art. 206 ZPO, Abschreibung des Sühnverfahrens; Art. 308 und 319 ZPO, Rechtsmittel gegen den Abschreibungs-Entscheid. Der Abschreibungs-entscheid der Schlichtungsbehörde ist als Endentscheid anfechtbar. Der Friedensrichter hatte ein Verschiebungsgesuch der Klägerin abgelehnt. Weil dann an der Schlichtungsverhandlung keine der Parteien erschienen war, schrieb er sein Verfahren ab. Die. In Österreich kennt die ZPO für die Beweisaufnahme 5 Beweismittel: Urkunden (§§ 292 bis 319 ZPO), Zeugen (§§ 320 bis 350 ZPO), Sachverständige (§§ 351 bis 367 ZPO), Augenschein (§§ 368 bis 370 ZPO) und die Vernehmung der Parteien (§§ 371 bis 383 ZPO). Grundsätzlich können alle Erkenntnisquellen als Beweismittel zugelassen werden; diese werden je nach ihrer Ausgestaltung den.
Beim Beschluss eines oberen kantonalen Gerichts, das über einen Parteiwechsel entschieden hat, handelt es sich um einen Teilentscheid (Art. 91 Bst. b BGG [auch Art. 236 ZPO]; BGer 4A_635/2017 und 4A_637/2017 vom 8.8.2018 E. 1.2). [A.M., für das kantonale Rechtsmittelverfahren (prozessleitende Verfügung, Beschwerde nur nach Massgabe von Art. 319 lit. b Ziff. 2 ZPO möglich): KGer/SZ vom 14.3. Durch den Berichtigungsbeschluss nach § 319 ZPO wird weder die Urteilsfindung nachträglich beeinflusst noch werden die tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen des Urteils in der Weise geändert, dass der lediglich am Berichtigungsbeschluss beteiligte Richter diese Feststellungen mit zu vertreten hätte. 7. In dem schriftlich niedergelegten Urteil kommt der richterliche Wille, der die. ZPO 126, 319 Orientierungssatz: Wird in einem KFB - erkennbar versehentlich - statt des Prozeßbevollmächtigten die Partei selbst als Erstattungsgläubiger aufgeführt, ist dies einer Berichtigung nach § 319 ZPO zugänglich. Oberlandesgericht Frankfurt am Main B E S C H L U S S. In der Familiensache . hat der 1. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.
Gemäß § 319 Abs. 1 ZPO sind offenbare Unrichtigkeiten, die in einem Urteil vorkommen, jederzeit vom Gericht zu berichtigen. Eine offensichtliche Unrichtigkeit, auch des Tenors, kann nach § 319 ZPO berichtigt wer-den. (vgl. Zöller, ZPO, 21. Aufl., § 319 Rn. 15) Offenbare Unrichtigkeiten sind gegeben, wenn sich bereits unmittelbar auf Grund des Urteils selbst die Unrichtigkeit feststellen. Beschwerde (Art. 319 ff. ZPO) Funktionale Zuständigkeit Obergericht (§ 46 E GOG ZH). Anfechtungsobjekt - Nicht berufungsfähige erstinstanzliche End- und Zwischenentscheide sowie Entscheide über vorsorgliche Massnahmen (Art. 319 lit. a ZPO). - Prozessleitende Entscheide und andere erstinstanzliche Entscheide (Art. 319 lit. b ZPO), falls das Gesetz dies vorsieht oder ein nicht leicht. Gesetze: ZPO § 319; ZPO § 517. Instanzenzug: LG Zweibrücken v. 26.11.2014HKO 34/14 OLG Zweibrücken v. 07.05.20158 U 4/15. Gründe. I. 1 Die Klägerin mietete Gewerberäume von der Beklagten. Sie begehrt die Rückzahlung überzahlter Mieten. Ausweislich des Protokolls der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht hat die Beklagte den Klageanspruch anerkannt. Das Landgericht hat ein.
§ 419 ZPO ZPO - Zivilprozessordnung. beobachten. merken. Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.03.2021 (1) Das Gericht, das das Urteil gefällt hat, kann jederzeit Schreib- und Rechnungsfehler oder andere offenbare Unrichtigkeiten in dem Urteil oder in dessen Ausfertigungen oder Abweichungen der Ausfertigung von der gefällten Entscheidung berichtigen und die Angaben, die entgegen der. Achsnick / Opp Die doppelnützige Treuhand in der Sanierung. RWS-Skript 362 3., neu bearb. Aufl. 2021 Brosch. 326 Seiten RWS Verlag, Köln. ISBN 978-3-8145-1362- § 319 ZPO Berichtigung des Urteils (1) Schreibfehler, Rechnungsfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die in dem Urteil vorkommen, sind jederzeit von dem Gericht auch von Amts wegen zu berichtigen § 319 ZPO - Schreibfehler, Rechnungsfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die in dem Urteil vorkommen, sind jederzeit von dem Gericht auch von Amts wegen zu berichtigen
ZPO § 319 Berichtigung eines Gerichtsbeschlusses gemäß § 319 ZPO. BGH, Beschluss vom 28.11.2014 - Aktenzeichen IX ZR 314/12. DRsp Nr. 2015/281. Berichtigung eines Gerichtsbeschlusses gemäß § 319 ZPO. Tenor. Der Beschluss des Senats vom 25. September 2014 wird gemäß §. Norm: ZPO §301ZPO §319ZPO §366 Rechtssatz: Kein abgesondertes Rechtsmittel gegen die Abweisung des Antrages des Beklagten auf Gewährung der Einsicht in sämtliche Unterlagen, die dem Sachverständigen für die Erstellung seines Gutachtens zur Verfügung gestanden waren, soweit, als er sich nicht auf die Einsicht in Unterlagen bezog, die dem Sachverständigen vom Kläger übergeben worden waren • § 319 Abs. 3 ZPO: Urteilsberichtigung • § 336 Abs. 1 S. 1 ZPO: Ablehnung des Erlasses eines Versäumnisurteils • Beispiel für eine gesetzliche Eröffnung der Rechtsbeschwerde: Verwerfung der Berufung als unzulässig, § 522 Abs. 1 S. 4 ZPO • BGH muss die Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde nicht begründen, § 544 Abs. 4 ZPO • Zum Suspensiveffekt siehe §§ 544 Abs. 5 und. Urteil Rechenfehler ZPO 319. 20.6.2011 Thema abonnieren Zum Thema: Urteil Amtsgericht. 0 von 5 Sterne Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern. 0. Twittern Teilen Teilen. Antworten Neuer Beitrag Jetzt Anwalt dazuholen Jetzt Anwalt fragen. Frage vom 20.6.2011 | 12:37 Von . magb . Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich) Urteil Rechenfehler ZPO 319. Hallo Zusammen. in.
Muster 89: Berichtigung des Urteils (§ 319 ZPO) 357 Muster 90: Zuriickweisung des Urteilsberichtigungsantrags (§ 319 ZPO) 359 Muster 91: Berichtigung des Tatbestandes (§ 320 ZPO) 361 Muster 92: Erganzung des Urteilstenors (§ 321 ZPO) 363 Muster 93: Klageabweisendes Urteil (Bauhandwerkerforderung) 365 Muster 94: Klagestattgebendes Urteil (Partnervermittlung) 370 Muster 95: Ùberwiegend. Soweit die Kläger eine Berichtigung des Urteils gemäß § 319 ZPO, hilfsweise gemäß § 320 ZPO beantragt haben, ist die Rechtsbeschwerde schon deswegen unzulässig, weil gegen den Beschluss, durch den der Antrag auf Berichtigung nach § 319 ZPO und § 320 ZPO zurückgewiesen wird, kein Rechtsmittel stattfindet (§ 319 Abs. 3, § 320 Abs. 4 Satz 4 § ZPO) BVerfG NJW 2017, 318, 319. Zustellen kann das Gericht ab 1.1.2018 an das beA des Anwalts (§ 174 Abs. 3 ZPO). Eine ganz andere Frage ist, welcher Anwalt für den jeweiligen Streitfall geeignet ist. Mittlerweile gibt es 23 Fachanwaltschaften (vgl. § 43c BRAO), die eine werbewirksame Spezialisierung für bestimmte Rechtsgebiete erlauben. Da es keinen Fachanwalt für Kaufrecht gibt, wird Mona durch eine normale Anwältin vertreten Der Dritte hat zwei Möglichkeiten zu reagieren. Nach § 74 Abs. 1 ZPO kann der Dritte (= Streitverkündungsempfänger) dem Streitverkünder beitreten. Dann erlangt er die Stellung eines Nebenintervenienten (§§ 66 ff. ZPO). Tritt er nicht bei, wird der Prozess eben ohne seine Beteiligung fortgesetzt (§ 74 Abs. 2 ZPO). Die Wirkung der Streitverkündung tritt in beiden Fällen ein Ein Rechtsmittel ist eine besondere Form eines förmlichen Rechtsbehelfs. Sein Zweck ist die Überprüfung eines angefochtenen Urteils bzw. Beschlusses, unabhängig ob im Zivil-, im Straf- oder im.
2.1.1. Gemäss Art. 319 lit. c ZPO sind Fälle von Rechtsverzögerung mit Beschwerde anfechtbar. Mit umfasst von dieser Bestimmung ist auch die Rechtsverweigerung. Als Rechtsverzögerung im Sinne von Art. 319 lit. c ZPO gilt die ausdrückliche oder stillschweigende Weigerung eines Gerichts, eine i Auskunftssachen (§§ 318 - 319)§ 318 ZPO§ 319 ZPO Beweiskraft der Urkunden (§§ 292 - 297) § 292 ZPO § 293 ZPO § 294 ZPO § 295 ZPO (weggefallen) § 296 ZPO § 297 ZPO... Vorlegung der Urkunde durch den Beweisführer (§§ 298 - 302) § 298 ZPO § 299 ZPO § 300 ZPO § 301 ZPO § 302 ZPO Vorlegung der Urkunde. chender Nachteil droht (Art. 319 lit. b Ziff. 2 ZPO). Der Gesetzgeber hat die selb-ständige Anfechtung gewöhnlicher Inzidenzentscheide absichtlich erschwert, denn der Gang des Prozesses sollte nicht unnötig verzögert werden (vgl. Bot-schaft ZPO, BBl 2006 S. 7221 ff., S. 7377). Beweisanordnungen können dahe Berichtigungen gem. § 319 ZPO). 3. Klausel: Gemäß § 929 I ZPO grundsätzlich nicht erforderlich; außer Rechts-nachfolgeklausel. 4. Zustellung: Erforderlich gem. §§ 750 I i.V.m. 928 ZPO. Gem. § 922 II ZPO hat die Zustellung auf Betreiben des Gläubigers durch den Gerichtsvollzieher (§ 192 ff ZPO) zu erfolgen
• (schweizerische) ZPO (insbesondere Vorschriften über das Beweisverfahren) ist sinngemässanwendbar für Verfahren vor unterer AB • ZPO-Beschwerdeverfahren ZPO 319 ff. ist sinngemäss anwendbar für Verfahren vor oberer AB (Art. 319 ff. ZPO), wenn der Entscheid nicht der Einzelrichterin oder dem Einzelrichter am Zivilgericht zugewiesen ist, d) in Schiedssachen gemäss Art. 356 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 lit. a ZPO. § 11. Einzelrichterin oder Einzelrichter 1 Ein hauptamtliches Mitglied des Zivilgerichts entscheidet als Einzelrichterin oder Einzelrichter über * a) * die im summarischen Verfahren zu entscheidenden. Beschwerde (Art. 319 ff. ZPO) Funktionale Zuständigkeit Obergericht (§ 46 E GOG ZH). Anfechtungsobjekt Nicht berufungsfähige End- und Zwischenentscheide sowie Entscheide über vorsorgliche Massnahmen (Art. 319 lit. a ZPO). Prozessleitende Entscheide; andere erstinstanzliche Entscheide (Art. 319 lit. b ZPO), falls Gesetz dies vorsieht oder ein nich Ein Entscheid, mit dem die unentgeltliche Rechtspflege ganz oder teilweise abgelehnt wurde, kann mit der Beschwerde angefochten werden (Art. 121 ZPO; Art. 319 ff. ZPO). Anders als beim Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege, bei dem keine Gerichtskosten anfallen ( Art. 119 Abs. 6 ZPO ), können beim Rechtsmittelverfahren betreffend die unentgeltliche Rechtspflege Gerichtskosten anfallen (BGE. Lösung von Fall Nr. 14 (BAG JZ 1993, 319): 1. §§ 717 II ZPO, 62 ArbGG: - Lohnfortzahlung an den AN dient nicht der Abwendung der ZV 2. Vertragliche Ansprüche: -da das Arbeitsverhältnis aufgelöst wurde 3. Faktischer Arbeitsvertrag: -Es fehlt an einer fehlerhaften Willensbetätigung beider Parteie
→ § 319 ZPO - Änderungen überwachen Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben Art. 308 und 319 ZPO - RECHTSMITTEL GEGEN EINEN ABSCHREIBUNGSENTSCHEID . BGer 4A_137/2013* vom 7.11.2013 E. 7.2-7.3 Ein Abschreibungsentscheid i.S.v. Art. 206 Abs. 1 und 3, 234 Abs. 2, 241 Abs. 3 oder 242 ZPO ist ein Endentscheid i.S.v. Art. 90 BGG; er zielt sogar einzig darauf ab, das Verfahren vor der Instanz formell zu beenden. Der Begriff des Endentscheides nach Art. 90 BGG muss auch bei. Erforderlichenfalls ist die Kostenentscheidung nach § 319 ZPO zu berichtigen oder zu ergänzen. ZPO §§ 104, 319, 348 BGB §§ 133, 157 GVG § 75 GKG a.F. § 11 Abs. 1 GKG KV Nr. 1100, 1210, 1211 lit. c), 1653. Aktenzeichen: 14W269/07 Paragraphen: ZPO§104 ZPO§319 ZPO§348 BGB§133 BGB§157 GVG§75 Datum: 2007-05-08 Link: pdf.php?db.
319-327 ZPO zur Anwendung. Gemäss Art. 326 ZPO sind damit neue Anträge, neue Tatsachenbehauptungen und neue Beweismittel, vorbehältlich besonderer Bestimmungen des Gesetzes, ausgeschlossen. Im Beschwerdeverfahren steht damit das Novenverbot der Berufung auf einen Rechtsmittelentscheid entgegen, der das im erstinstanzlichen Rechtsöffnungsverfahren vorfrageweise für vollstreckbar. Rechtsprechung zu: ZPO § 319. BAG - 8 AZR 779/16. Entscheidung vom 22.03.2018. Zulassung der Revision - Berichtigung Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.03.2018, 8 AZR 779/16 Leitsätze des Gerichts Hat das Landesarbeitsgericht eine Entscheidung über die Zulassung der Revision getroffen und es versehentlich versäumt, diese Entscheidung in den Urteilstenor aufzunehmen, ist es nach § 64. Zitierungen von § 319 ZPO Sie sehen die Vorschriften, die auf § 319 ZPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZPO selbst , Ermächtigungsgrundlagen , anderen geltenden Titeln , Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln Anerkenntnisurteil, Verzichtsurteil oder Urteil, das nach § 313a Abs. 2 ZPO keinen Tatbestand und keine Entscheidungsgründe enthält, oder 3. des gesamten Verfahrens durch ein Urteil, das wegen eines Verzichts der Parteien nach § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO keine schriftliche Begründung enthält, wenn nicht bereits ein anderes als eines der in wird nicht erhöht, wenn durch Anerkenntnisurteil, Verzichtsurteil oder Urteil, das nach § 313a Abs. 2 ZPO keinen Tatbestand und keine. a) Berichtigungsantrag nach § 319 ZPO 101 b) Ergänzungsantrag nach § 321 ZPO 102 c) Gehörsrüge 102 IV. (Vorläufige) Vollstreckbarkeit 104 1. Einleitung 104 2. Rechtskräftige Titel 104 a) Grundsatz 104 b) Der Zustellungsnachweis, § 169 ZPO 105 c) Das Notfristzeugnis, § 706 Abs. 2 ZPO 10
Erstkommentierung der §§ 606-614 ZPO, § 32c ZPO zur Musterfeststellungsklage; Eine grundlegende Neubearbeitung der §§ 114-127 ZPO / §§ 76-78 FamFG zur PKH / VKH nach Bearbeiterwechsel; Umfangreiche Überarbeitungen und Modernisierungen der §§ 41-49 ZPO, § 227 ZPO, § 319 ZPO, §§ 415-444 ZPO und der §§ 1-22a FamF Auflage des Zöller viel Neues zu bieten: Erstkommentierung der §§ 606-614 ZPO, § 32c ZPO zur Musterfeststellungsklage Eine grundlegende Neubearbeitung der §§ 114-127 ZPO / §§ 76-78 FamFG zur PKH / VKH nach Bearbeiterwechsel Umfangreiche Überarbeitungen und Modernisierungen der §§ 41-49 ZPO, § 227 ZPO, § 319 ZPO, §§ 415-444 ZPO und der §§ 1-22a FamFG Stärkere Betonung der. 1 319,99. 266,00. 15,00 — — — — 1 320,00. bis. 1 329,99. 273,00. 20,00 — — — — 1 330,00. bis. 1 339,99. 280,00. 25,00 — — — — 1 340,00. bis. 1 349,33. 287,00. 30,00 — — — — 1 350,00. bis. 1 259,99. 294,00. 35,00 — — — — 1 360,00. bis. 1 369,99. 301,00. 40,00 — — — — 1 370,00. bis. 1 379,99. 308,00. 45,00 — — — — 1 380,00. bis. 1 389,99. Inhaltsverzeichnis: Kommentar zur Zivilprozessordnung: ZPO - Musielak / Ball / Becker / et al. bereich des § 26 auch solche dinglicher Art im Zusammenhang mit beweglichen Sachen, wenn diese Klagen gegen den Eigentümer oder Besitzer eines Grundstücks als richtigen Beklagten zu richten sind. 6 2. Einzelfälle. a) Klagen gegen den Eigentümer. Die Vorschrift meint insbesondere Klagen auf.